Biodiversität Landnutzung

Lokale Dialoge als Chance für Insektenbiodiversität und Landwirtschaft

Honigbiene auf einer Rapsblüte (Foto: Karoline Thalhofer - stock.adobe.com)

Foto: Karoline Thalhofer - stock.adobe.com

Die wissenschaftliche Suche nach Ursachen für das Insektensterben gestaltet sich aufgrund der hohen Komplexität der Wechselwirkungen in der Natur sowie einer umfassenden Veränderung der Praktiken in Land- und Forstwirtschaft schwierig. Neben der direkten Schadwirkung von landwirtschaftlichen Pflanzenschutzmitteln auf Insekten und Ökosystem untersuchen aktuelle Forschungen auch die Mobilität von Pestiziden und Insekten über die Grenze der Ackerflächen hinaus sowie die Abbauraten von Pestiziden in Böden. Fest steht jedoch: Der in den vergangenen Jahrzehnten zu beobachtende Insektenschwund in Schutzgebieten ist dramatisch. Auch wenn die komplexen Ursache-Wirkungs-Beziehungen noch nicht bis ins letzte Detail verstanden sind, erscheint eine strenge Regulierung von insektenschädlichen Pestiziden in Schutzgebieten alternativlos. Insofern kommt im aktuellen Insektenschutzgesetzt zurecht das Vorsorgeprinzip zum Tragen.

Das neue Insektenschutzgesetz – Folgen für die Landwirtschaft

Tatsächlich mag es erstaunen, dass in Schutzgebieten intensiver konventioneller Ackerbau unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln überhaupt möglich ist. In Deutschland sind Naturschutzgebiete nicht exklusiv dem Naturschutz gewidmet, sondern schließen auch Kulturlandschaften in den Schutz ein. Das steht nicht im Widerspruch zueinander, denn wenn fachlich gut umgesetzt, tragen Weideflächen oder Streuobstwiesen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität ganz erheblich bei. Aber auch der Ackerbau hat bei der Ausweisung von Schutzgebieten in der Regel Bestandsschutz genossen, und so sind bis heute zahlreiche Ackerflächen in Naturschutzgebieten von der Umsetzung naturschutzfachlicher Pflegemaßnahmen ausgenommen. Die verbindliche Planung solcher Pflegemaßnahmen ist nach EU-Recht für alle Natura-2000-Gebiete und damit für die allermeisten Naturschutzgebiete in Deutschland vorgeschrieben. Gerade diese Ackerflächen in Schutzgebieten sind es, die mit einem Verbot des Pestizideinsatzes oft nicht mehr gewinnbringend bewirtschaftet werden können – entweder weil sie ohne Pestizide weniger Ertrag bringen oder weil die Entschädigungszahlung für einen freiwilligen Pestizidverzicht wegfällt. Denn auf diese Prämisse gründen bisher die Förderzahlungen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Entgegen der Darstellung von Landwirtschaftsverbänden betrifft das auf die gesamtdeutsche landwirtschaftliche Produktion bezogen lediglich einen Bruchteil, denn weniger als ein halbes Prozent der Ackerflächen in Deutschland liegt in Naturschutzgebieten. Auf diesen Flächen wird nun eine Umstellung der Bewirtschaftung nötig. Das kann beispielsweise eine Brachlegung des Ackers sein, was einen wirtschaftlichen Wertverlust der Fläche bedeutet, oder die Umstellung auf ökologischen Landbau ohne synthetischen Pflanzenschutz, was aufgrund des großen finanziellen und organisatorischen Aufwands nur für wenige Betriebe infrage kommen dürfte. In Einzelfällen ist vorstellbar, dass die Neuregelung existenzbedrohend ist, vor allem, weil Landwirtschaftsbetriebe aufgrund der Preisspirale des Weltmarktes ohnehin knapp kalkulieren und auf Bezuschussung durch die Agrarförderung angewiesen sind. Die mit dem Insektenschutzgesetz beschlossene neue Anwendungsverordnung für den Pflanzenschutz sieht zwar einen „Erschwernisausgleich“ für Betriebe vor, denen künftig ein Mehraufwand durch die Neuregelung im Pflanzenschutz entsteht. Für Ertragsminderung in Schutzgebieten aufgrund des Pestizidverbots ist jedoch kein Ausgleich vorgesehen. Die Bundesländer sind derzeit dabei, die Ausgestaltung der AUKM an die neuen Regeln anzupassen, damit sich die Flächenbewirtschaftung überhaupt noch rentiert. Damit alle Flächen in Schutzgebieten künftig primär für den Naturschutz da sind und nur nachrangig für einen landwirtschaftlichen Ertrag, wäre jedoch ein Paradigmenwechsel in der Agrarförderung nötig, um die Gemeinwohlleistung der Landwirtschaft für den Naturschutz adäquat zu vergüten. Dieser Regimewechsel ist aber noch nicht in Sicht.

Gesetzliche Regelung versus kooperative Lösungen

Die Suche nach Lösungen für einen besseren Schutz der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft scheitert häufig an konfligierenden Werten und Zielen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Mehrere Bundesländer und Regionen setzen daher schon seit einiger Zeit auf sogenannte kooperative Lösungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz: Diese Kooperationen schreiben per Vertrag die schrittweise Reduzierung der zulässigen Mengen für die Pflanzenschutzmittelanwendung mit einem festen Zeithorizont bis zu einem vollständigen Anwendungsverbot vor. Im Gegenzug erhalten Landwirte vertraglich zugesicherte Pachtlaufzeiten, Beratung und Unterstützung bei der Umstellung auf Ökolandbau oder Entschädigungszahlungen für die Ertragsminderung. Den Kooperationsverträgen gehen langjährig betriebene Dialoge mit Interessenvertretern aus Landwirtschaft und Naturschutz voraus. Ein Beispiel dafür ist der Niedersächsische Weg.

Um diese Dialoge nicht zum Erliegen zu bringen, schafft das jetzt verabschiedete Insektenschutzgesetz die Möglichkeit von Ausnahmen und länderspezifischen Regelungen für bereits laufende Kooperationen. Interessenvertreter*innen der Landwirtschaft bemängeln jedoch, dass künftige Kooperationen durch die gesetzliche Regelung erschwert werden, weil der freiwillige Pestizidverzicht in Schutzgebieten als Verhandlungsmasse entfällt, denn zum Einhalten gesetzlicher Verbote sind die Landwirtschaftsbetriebe schließlich ohnehin verpflichtet. Das Insektenschutzgesetz legt also die Messlatte für künftige Kooperationsverträge höher. Umso größer ist der Vorteil nun für die Betriebe und Akteure, die sich schon frühzeitig um kooperative Lösungen bemüht haben, denn sie dürfen Pestizide gegebenenfalls noch länger anwenden als andere.

Ein erster Schritt zur insektenfreundlichen Landwirtschaft?

Der Vorgang zeigt, dass im Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz die Chance liegt, der politischen Debatte und den sich künftig noch verschärfenden Regelungen einen Schritt voraus zu sein. Denn es muss auch klar sein: Das Insektenschutzgesetz ist nur ein Schritt im Transformationsprozess hin zu einer klima- und insektenfreundlicheren Landwirtschaft in Deutschland. Für den Insektenschutz ist die Neuregelung nur ein kleiner Beitrag. Weitere Schritte müssen dringend folgen, um eine Umkehr des flächenhaften Insektensterbens zu bewirken. Wissenschaft und Zivilgesellschaft fordern daher auf europäischer Ebene eine Kehrtwende bei der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Angestrebt werden sollte insbesondere eine Verteilung der Fördermittel für die Landwirtschaft, die sich stärker als bislang an dem Erhalt und der Wiederherstellung von Natur als Gemeinwohlzweck ausrichtet. Das Ergebnis der EU-Verhandlungen für die GAP nach 2023 ist in dieser Hinsicht zwar schwächer ausgefallen als von Naturschützern und auch EU-Kommission erhofft. Aber die Umsetzung in Deutschland nutzt die von der EU eingeräumten Spielräume der Verschiebung von Mitteln in Richtung Naturschutz, wenn auch nur zögerlich. Der Kompromiss macht vor allem eins deutlich: Dass ein stärkerer Schutz von Insekten dringend geboten ist, scheint mittlerweile auch politisch Konsens zu sein. Die Kontroversen entzünden sich eher an der Geschwindigkeit des Systemumbaus.

Lokale Dialoge eröffnen konkrete Lösungsansätze

Der Insektenschutz wird auf unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen verhandelt. Der Unterschied zwischen den Aushandlungsprozessen auf Ebene von EU- und Bundespolitik und dem Dialog auf der lokalen Ebene ist allerdings gewichtig: Während auf der großen Bühne in der Regel politische Agenden und Lobbyinteressen die Debatte polarisieren und scheinbar unlösbare Konflikte aufbauen, fehlen in den lokalen Dialogen oft derart klare Fronten. Egal ob Landwirtin oder Naturschützer: Am Tisch sitzen Menschen mit persönlichem Bezug zur Region. Menschen, die sich oft seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten kennen. Es gibt häufig mehr Verständnis für die Positionen der „Gegenseite“ und nicht selten auch eine Bereitschaft zur Veränderung. Beim Blick auf das konkrete Naturschutzgebiet vor der eigenen Haustür sind darum ganz andere Gespräche möglich.

Hier setzt das Forschungsprojekt DINA an. Aufgabe der ISOE-Forscher*innen ist es, lokale Akteursgruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Politik und Naturschutz zusammenzubringen, um in einem Dialogprozess gemeinsam Lösungen für einen besseren Schutz der Artenvielfalt vor Ort zu entwickeln. Diese Dialoge mit den Akteuren vor Ort sind vor allem deshalb ein erfolgversprechender Ansatz, weil alle Beteiligten der enge Bezug zur Region und zum Naturschutzgebiet verbindet. Auch Daten und Befunde unserer naturwissenschaftlichen Projektpartner im DINA-Projekt können in den Dialogveranstaltungen frühzeitig und konstruktiv mit dem Blick aus der Praxis diskutiert und für das eigene Gebiet eingeordnet werden. Das ermöglicht neue Einsichten und schafft eine Grundlage für Entscheidungen, die gemeinsam getragen werden.

Derartige Dialoge brauchen viel Zeit, schon alleine in der Mobilisierung aller Akteure, und auch bis zur Erarbeitung von Lösungen wird den Beteiligten viel Geduld abverlangt. Doch der Mehrwert überwiegt: Der lokale Dialog ermöglicht es, passgenaue, spezifische Lösungen zu finden, die die Kenntnisse über die Biodiversität vor Ort und die Schutzziele ebenso einbeziehen wie die individuelle Situation der betroffenen Betriebe. Zudem werden vor Ort und überörtlich bestehende Netzwerke für die Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz gestärkt. Diese Vernetzung wirkt nachhaltig und zahlt sich für die Beteiligten aus. Landwirtschaftsbetriebe erhalten Planbarkeit und Zukunftsperspektiven und können sich zunehmend auf Naturschutz als Einkommen verlassen. Dadurch ergeben sich Chancen auf ein „win-win“ für Landwirtschaft und für den Naturschutz, und es kann mehr erreicht werden als das gesetzlich Geforderte.


Weiterführende Links:

Interview in der Sendung hr-INFO Politik am 25.06.2021 „Insektenschutz per Gesetz – was bringt‘s der Hummel?“: https://www.hr-inforadio.de/podcast/politik/insektenschutz-per-gesetz—was-bringts-der-hummel,podcast-episode-88376.html

Fickel, Thomas/Alexandra Lux/Florian D. Schneider (2020): Insektenschutz in agrarischen Kulturlandschaften Deutschlands. Eine Diskursfeldanalyse. ISOE-Materialien Soziale Ökologie, 59. Frankfurt am Main: ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung

Lux, Alexandra/Thomas Fickel/Florian D. Schneider (2021): DINA – Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen. Umfangreiches Forschungsprojekt zum Insektenschwund. In: NABU – Naturschutzbund Deutschland (Hg.): Newsletter DINA (2/2021), Berlin


Autor*in

Florian Schneider

Florian Schneider ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am ISOE im Forschungsschwerpunkt Biodiversität und Bevölkerung. Nach dem Studium der Biologie und Promotion an der TU Darmstadt hat er am CNRS Montpellier sowie am Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum in Frankfurt zur Stabilität von Ökosystemen unter menschlicher Nutzung geforscht. Heute beschäftigt er sich mit Fragen der kulturellen und ökologischen Bewertung von biologischer Vielfalt, insbesondere im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung und in urbanen Räumen.

0 Kommentare zu “Lokale Dialoge als Chance für Insektenbiodiversität und Landwirtschaft

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.